Entlastungspaket – das steckt für Sie drin

Energiesparbremsen, Soforthilfe, Mehrwertsteuersenkung

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt erhielten Wärmekunden zum Jahreswechsel 2022/2023 die sogenannte Soforthilfe. Diese einmalige Zahlung diente zur Überbrückung, bis die Energiepreisbremsen ab März 2023 griffen. Wir haben zusammengestellt, was die Entlastungsmaßnahmen für Sie bringen.


Preisbremsen entlasten Energiekunden seit März 2023

Seit März 2023 werden private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die Energiepreisbremsen entlastet. Die Wärme- und Strompreisbremsen greifen rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar und mildern die Kostenentwicklung deutlich ab. Die gute Nachricht für Sie: Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns um alles! Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag beziehungsweise Ihre Abrechnung.

Die Energiepreisbremsen wurden sehr kurzfristig im Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr komplex und die Umstellung unserer IT-Prozesse entsprechend herausfordernd. Sie können sich sicher sein: Sie erhalten Ihre Entlastung in voller Höhe. 

Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.


Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Vertragskonstellationen und Varianten zur Anwendung der Entlastungsmaßnahmen – das können wir hier nicht in jeder Ausprägung abbilden. Bei offenen Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Seite. Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Entlastungen Sie in voller Höhe erreichen.


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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Energiepreisbremsen


Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden 

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden Gas- und Wärmekunden kurzfristig entlastet. Sie erhalten einmalig eine staatliche Soforthilfe, die sich an ihren monatlichen Abschlägen orientiert. Die Finanzierung übernimmt der Bund.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Soforthilfe


Verringerter Mehrwertsteuersatz entlastet Haushalte

Zur Entlastung der Gas- und Wärmekunden hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas und Wärme von 19 auf 7 % gesenkt. Dieser Schritt gilt befristet seit Oktober 2022 bis einschließlich März 2024 und dämpft die Preisentwicklung für Verbraucher deutlich. Den niedrigeren Steuersatz finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Ab dem 1. April 2024 wird wieder die reguläre Umsatzsteuer von 19 % erhoben.


Mit unseren Energiespartipps schonen Sie die Umwelt und die Haushaltskasse

Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung werden die Preissteigerungen nicht vollständig kompensieren können. Umso wichtiger ist es, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen. Ein Grad weniger Raumtemperatur spart etwa 6 % Energie. Daneben gibt es viele weitere Möglichkeiten, den Energieverbrauch schnell und einfach zu reduzieren – und damit die Umwelt sowie Ihren Geldbeutel zu entlasten. Hilfreiche Tipps und umfangreiche Informationen finden Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.